Dehnung

Relative Längenänderung eines Körpers unter Belastung. Die Dehnung ist definiert nach Glg.1

Glg. 1:varepsilon = frac{Delta L}{L_o} 

Hierin bedeuten:

ΔL= Längenänderung (Streckung)

Lo = ursprüngliche Länge

ε = Dehnung.

Die Dehnung wird als dimensionslose Zahl oder mit 100 multipliziert als Prozentwert angegeben. Die Dehnung, die der Probestab (s. Zugprobe) bis zum Eintritt des Bruches erträgt nennt man Bruchdehnung.

Die elastische Dehnung (εe) ist eine proportionale Dehnung (tritt im Bereich der Hookeschen Geraden auf, s. Hookesches Gesetz). Wird die Probe entlastet, verschwindet auch wieder die Dehnung. Wird die Elastizitätsgrenze des Werkstoffes überschritten, tritt eine nichtproportionale Dehnung (εp) auf. Hier befindet sich der Werkstoff in einem plastischen Verformungszustand. Wird die Belastung zurück genommen ist eine bleibende Dehnung (εr) zu verzeichnen.

Weiterführende Stichworte:

Dehngrenze
Zugfestigkeit
Zugversuch