Verfahren zur Erzielung bestimmter, besserer Werkstoffeigenschaften mittels Temperatureinwirkung, gesteuerter Abkühlung oder Abschreckung (z. B. Härten, Vergüten, Bainitisieren, Randschichtenhärten usw.).
Außerdem können Änderungen der Zusammensetzung der einzelnen Legierungsbestandteile des Gussstücks (z. B. des C- oder N-Gehaltes) herbeigeführet werden.
Der Begriff der „Wärmebehandlung“ gilt im Prinzip für alle metallischen Werkstoffe. Eine Ausscheidungshärtung bzw. Aushärtung von z. B. einer Aluminium-Legierung fällt demnach ebenfalls unter den Begriff der Wärmebehandlung, die DIN EN 10052 gilt aber speziell für Stahlwerkstoffe. Für die Wärmebehandlung der Eisen-Kohlenstoff-Legierungen gibt das Eisen-Kohlenstoff-Zustandsdiagramm Auskunft über die bei der Behandlung einzuhaltenden Temperaturen.
Bild 1 zeigt Temperatur-Zeit-Kurven (siehe auch ZTU-Schaubild) für die wichtigsten Wärmebehandlungen des Gusseisens,
Bild 2 eine Übersicht der Wärmebehandlungsverfahren bei Stahl.
Bei der klassischen Wärmebehandlung von Stahl werden folgende Ziele durch die entsprechenden Wärmebehandlungsverfahren erreicht:
Festigkeitsänderung:
Härten/Vergüten; Normalglühen; Weichglühen; Rekristallisationsglühen
Zähigkeitsverbesserung:
Vergüten; Normalglühen; Rekristallisationsglühen
Beseitigung einer Kaltverfestigung:
Rekristallisationsglühen; Normalglühen
Verringerung der Eigenspannungen:
Spannungsarmglühen
Verringerung von Kristallseigerungen:
Diffusionsglühen
Verbesserung der Spanbarkeit:
Grobkornglühen (C<0,4%); Weichglühen (C>0,4%)
Weiterführende Stichworte:
Wärmebehandlung von aushärtbaren Aluminium-Legierungen
Verfestigungsmechanismen
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