Als Sprengfläche AS wird jene Wirkfläche eines Gussteiles samt Einguss-Lauf-Anschnittsystem bezeichnet, die auf die Teilungsfläche der Dauerform (z. B. einer Druckgießform) projiziert wird.
Beim Druckgießverfahren setzt sich die Sprengfläche (nach Bild 1) zusammen aus:
Die auf die Sprengfläche wirkende Sprengkraft FS, also jene Kraft welche die Dauerform aufdrücken würde, ist das Produkt der beiden Faktoren Sprengfläche und spezifischer Gießdruck pG und wird nach Glg. 1 wie folgt berechnet:
Glg. 1:
Da die verfügbare Formzuhaltekraft FZ einer Druckgießmaschine maschinenabhängig und eine feste Größe ist, stellt diese eine obere Grenze des Leistungsbereiches dar. Für ein Gussstück kann somit aus der Sprengfläche AS und dem Gießdruck pG die Sprengkraft FS berechnet und mit der Formzuhaltekraft FZ der gewählten Druckgießmaschine verglichen werden.
Die Größe der Sprengfläche entscheidet daher, ob das betreffende Gussstück auf einer vorgesehenen Maschine bei gewähltem Gießdruck überhaupt gegossen werden kann. Wie in Bild 2 dargestellt, ist dafür allein die auf die Formteilungsebene projizierte Abgussfläche, also die Sprengfläche, maßgebend und nicht das Gussstückgewicht.
Den Zusammenhang zwischen der Sprengfläche und dem Gießdruck und der Formzuhaltekraft (ohne Sicherheitszuschlag) zeigt Bild 3. Da jede Druckgießmaschine nur für eine bestimmte maximale Formzuhaltekraft ausgelegt ist, ergeben sich unter Berücksichtigung des notwendigen Gießkolbendurchmessers und des Lauf- und Anschnittsystems die maximalen Abmessungen für die Sprengfläche.