Abnahmebeauftragter

Ein Abnahmebeauftragter ist nach Definition der EN 1559-1:1997 (Gießereiwesen, Technische Lieferbedingungen, Teil 1: Allgemeines) eine oder mehrere Personen, und zwar entweder

  • der in den amtlichen Regelwerken angeführte und bezeichnete Abnahmebeauftragte,
  • der vom Hersteller ernannte und für den Käufer arbeitende Abnahmebeauftragte, der vom Herstellungsprozess funktionell unabhängig sein und agieren soll,
  • oder der vom Käufer benannte Abnahmebeauftragte.

Die Abnahme durch den bisherigen amtlichen Abnehmer (früher Abnahmeprüfzeugnis 3.1.A) bzw. die freie Abnahme durch einen vom Besteller beauftragten Sachverständigen (früher 3.1.C) wird nach der neuen Norm DIN EN 10204 über das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 abgedeckt (s. Prüfbescheinigung).

Weiterführende Stichworte:
Werkszeugnis

Literatur:

EN 1559-1:1997, Gießereiwesen, Technische Lieferbedingungen, Teil 1: Allgemeines
DIN EN 10204:2004, Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen