Äquivalentdosis

Dosisbegriff aus der radiologischen Technik.

Die Äquivalentdosis ist definiert als die vom Körpergewebe aufgenommene Energiedosis durch ionisierende Strahlung multipliziert mit einem Strahlungswichtungsfaktor (s. Glg. 1), welcher der relativen biologischen Wirksamkeit (RBW) der jeweiligen Strahlungsarten Rechnung trägt. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J/kg, da der Strahlungswichtungsfaktor dimensionslos ist. Um jedoch den Unterschied zur Energiedosis klarzustellen, hat die Äquivalentdosis eine eigene Einheit erhalten, das Sievert (Sv).

Glg. 1
H = w_R cdot D

H = Äquivalentdosis; wR = Strahlungswichtungsfaktor; D = Energiedosis

Die natürliche Strahlenexposition (kosmische Strahlung, terrestrische Strahlung, Belastung durch Einatmen von natürlichen Radon-222, die Aufnahme über Nahrungsmittel) führt zu einer Strahlenbelastung in einer Größenordnung von ca. 2,1 mSv pro Jahr. Die Hälfte dieses Wertes entfällt dabei alleine auf das Einatmen des Radons. Die Dosis durch medizinische Anwendungen ist in einer vergleichbaren Größenordnung, so dass durchschnittlich pro Jahr etwa 4 mSv von einer Person aufgenommen werden.

Der Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt in Deutschland 20 mSv pro Jahr. Eine Einzeldosis von mehr als ca. 6 Sv führt durch Strahlenkrankheit mit Sicherheit zum Tod.

Literatur:
Wikipediahttp://www.giessereilexikon.com/typo3/images/stories/A/Aequivalentdosis/01.pdf