Deponie

Eine bauliche und technische Anlage auf der Abfälle abgelagert bzw. endgelagert werden. Dabei muss die Umwelt möglichst wenig geschädigt werden.

Für die betreffenden abzulagernden Stoffe bestehen gesonderte Vorschriften. So legen Deponieklassen jeweils die Mindestanforderungen an die bauliche Ausführung fest, die im Zusammenhang mit einem bestimmten Standort erforderlich ist, um einen Abfall mit einem bestimmten Gefährdungspotential sicher ablagern zu können. Durch die Deponieverordnung 2008 wurden die bislang geltenden 4 Deponietypen neu eingeteilt bzw. erweitert: Hinzugekommen sind die Deponieklassen "Inertabfalldeponie" sowie die "Deponie für gefährliche Abfälle".

Folgende Deponieklassen und Deponieunterklassen werden festgelegt:

  1. Bodenaushubdeponie
  2. Inertabfalldeponie
  3. Deponie für nicht gefährliche Abfälle mit den Unterklassen:
    a) Baurestmassendeponie
    b) Reststoffdeponie
    c) Massenabfalldeponie
  4. Deponie für gefährliche Abfälle (nur als Untertagedeponie)

Für die einzelnen Deponieklassen gelten unterschiedliche Grenzwerte (Gesamtgehalte, Eluatgehalte, s. a. Eluat, Eluatanalyse). Die Behörde kann in begründeten Ausnahmefällen für bestimmte Kompartimente höhere Grenzwerte genehmigen, wenn keine zusätzlichen Umweltgefährdungen zu erwarten sind.

Gesetzliche Grundlagen: Mit BGBl. II Nr. 39/2008 wurde die neue Verordnung über Deponien (Deponieverordnung 2008) kundgemacht. Die Deponieverordnung wurde in Hinblick auf die Bestimmungen über die Sicherstellung mit BGBl. II Nr. 178/2010 novelliert. Die Novelle trat mit 1. Juli 2010 in Kraft. Außerdem bildet das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002), BGBl. I Nr. 102 geändert durch BGBl. I Nr. 43/2004, BGBl. I Nr. 151/2004, BGBl. I Nr. 155/2004, BGBl. I Nr. 181/2004, BGBl. I Nr. 34/2006, BGBl. I Nr. 16/2007, BGBl. I Nr. 43/2007, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2008 gesetzliche Grundlagen.

Weiterführende Stichworte:
MAK-Wert
TRK-Wert