Erstmuster

Nach Definition in der EN 1559 ist ein Erstmuster ein Gussstück, welches vollständig unter der Verwendung von Einrichtungen und Verfahren unter geeigneten Bedingungen und unter Lenkung der Serienfertigung hergestellt wurde (im Gegensatz dazu siehe Vormuster).

Mit einem Erstmuster soll der Beweis erbracht werden, dass der Hersteller (der Erzeuger des Gussteiles) in der Lage ist, die Qualitätsanforderungen bezüglich der  Maßhaltigkeit, der Werkstoffzusammensetzung, der Werkstoffeigenschaften und der Funktion zu erfüllen (siehe Erstmusterprüfung).

Die Lieferung von Erstmustern darf zwischen Käufer und Hersteller vereinbart werden. Falls die zwischen Käufer und Hersteller vereinbarten Grenzwerte oder Toleranzen am Erstmuster überschritten werden und wenn der Käufer sein Einverständnis für solche Abweichungen gibt, dürfen neue Grenzwerte und Toleranzen vereinbart werden. Es empfiehlt sich, die Annahmebedingungen vorweg vertraglich zu vereinbaren und zu dokumentieren.

Literatur:
EN 1559-1, Gießereiwesen, Technische Lieferbedingungen, Teil 1: Allgemeines