Gießgerechte Ausführung bedeutet eine optimale Gestaltung bzw. Anordnung des Gießsystems (Einguss-Lauf-Anschnittsystem) und der Form bei ausreichend bemessenen Wanddickenverhältnissen.
Die vollständige Füllung unter dem Gesichtspunkt der gerichteten Erstarrung ist dann gewährleistet, wenn jeder Querschnitt am Gussstück eine gleichgroße oder größer werdende Verbindung zu einem Speiser hat (siehe Heuverssche Kreismethode).
So kann das erstarrende Metall in die erstarrenden und schrumpfenden Partien nachfließen und es bildet sich im Inneren des Gussteils kein Volumendefizit. Ungenügende gießgerechte Konstruktion erfordert eine Vielzahl von Speiser (höherer Bedarf an flüssigem Metall = verschlechtertes Ausbringen), Kühlkokillen, spezielle Formstoffe usw. Letztlich wird der gesamte Herstellungsprozess wirtschaftlich ungünstiger. Dicke Partien bringen immer Schwierigkeiten in Bezug auf Speisung mit sich, daher sollen Knotenpunkte nach Möglichkeit aufgelöst werden. Allgemeine Konstruktionsgrundsätze sind im Folgenden genannt und in den Bilder 1 und 2 verdeutlicht:
Weiterführende Stichworte:
Gießgerechte Gestaltung
Gestaltung von Gussteilen
Beanspruchungsgerechte Gestaltung