Härtegrad

1. Das Verhältnis zwischen der tatsächlich erreichten Härte, gemessen am 30 mm Normprobestab, und der aus dem Sättigungsgrad berechneten Härte wird bei Gusseisen mit Lamellengrafit (GJL) als Härtegrad bezeichnet und wie folgt berechnet:

Normalhärte
    
= 530 – 344 Sc (wenn HB < 186)
= 930 – 744 Sc (wenn HB > 186)

Dabei ist allerdings der Einfluss des Phosphors nicht berücksichtigt; diese Berechnungen gelten für phosphorarmes Gusseisen. Prinzipiell wird durch 0,1 % P die Härte um etwa 2,44 HB erhöht.

2. Härtegrad von Schleifscheiben nach DIN 69100 mit folgender Bezeichnung:

E, F, G     sehr weich
H, I, J, K     weich
L, M, N O     mittel
P,Q,R,S     hart
T, U, V, W     sehr hart
X, Y, Z     äußerst hart

Die Härte eines Schleifkörpers ist abhängig von der Festigkeit und Menge des Bindemittels. Sie wird bestimmt durch den Widerstand, den die Bindung dem Ausbrechen eines Kornes aus seinem Verband unter Einfluss der Schleifkraft entgegensetzt und ist unabhängig von der Härte des Schleifmittels.

3. Maßeinheit für die Härte des Wassers: früher in Grad deutscher Härte (°dH) angegeben. Heute wird nach dem gültigen SI-Maßsystem die Konzentration der Kationen der Erdalkalimetalle, also die Gesamthärte, in Mol pro Liter, bzw. angesichts der geringen Konzentrationen in Millimol pro Liter (mmol/l) angegeben. Dabei wäre 1 °dH = 0,1783 mmol/l.