Hersteller

Definition Hersteller:
Eine Person oder eine juristische Person (Körperschaft), die Gussstücke herstellt.

Im Gegensatz dazu ist der Käufer eine Person oder eine juristische Person (Körperschaft), die einen Auftrag an den Hersteller erteilt.

Zwischen Hersteller und Käufer müssen zum Zeitpunkt der Bestellung verbindliche Bestellinformationen vereinbart werden oder dürfen zusätzlich wahlfreie Bestellinformationen vereinbart werden (siehe Bestellung, Checkliste).

Literatur:

EN 1559-1:1997, Gießereiwesen, Technische Lieferbedingungen, Teil 1: Allgemeines
DIN EN 10204:2004, Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen