Raumtemperatur

Temperatur die üblicherweise in bewohnten Räumen vorherrscht. Sie wird in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte eines geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessenen (Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 6/1,3 Raumtemperaturen §6).

In Arbeitsräumen muss die Raumtemperatur mindestens betragen:

  • bei überwiegend sitzender Tätigkeit: + 19 °C
  • bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit: + 17 °C
  • bei schwerer körperlicher Arbeit: + 12 °C
  • in Büroräumen: + 20 °C
  • in Verkaufsräumen: + 19 °C

Die Mindesttemperaturen sollen zu Arbeitsbeginn erreicht sein und eine Höchsttemperatur von +26°C soll in Arbeitsräumen nicht überschritten werden, soweit es sich nicht um Hitzearbeitsplätze handelt.