Temperatur die üblicherweise in bewohnten Räumen vorherrscht. Sie wird in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte eines geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessenen (Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 6/1,3 Raumtemperaturen §6).
In Arbeitsräumen muss die Raumtemperatur mindestens betragen:
Die Mindesttemperaturen sollen zu Arbeitsbeginn erreicht sein und eine Höchsttemperatur von +26°C soll in Arbeitsräumen nicht überschritten werden, soweit es sich nicht um Hitzearbeitsplätze handelt.