Schwindmaß

Es wird in DIN EN 12890 festgelegt und beschreibt die Längendifferenz eines Gussteiles zwischen Gießform und Abguss.

Dabei wird nur die lineare Schwindung berücksichtigt. Sie ist von der Art des Gusswerkstoffes, der Konstruktion sowie der Festigkeit der Form im Verlauf der Erstarrung und Schwindung abhängig.

Demzufolge muss diese Längendifferenz als Zuschlag (Schwindmaß) zu den Modellabmessungen zugegeben werden. Das gilt sowohl für Sandguss, Kokillenguss, Feinguss, Druckguss, kurz für alle Gießverfahren. Bei der Berücksichtigung des Schwindmaßes ist aber auf jegliche Schwindungsbehinderungen (z. B. Rippen und dergleichen) zu achten.

Ist absolute Genauigkeit notwendig muss auch die Dicke der Schlichteschicht (Form-, Kern-, Kokillenschlichten, siehe Schlichte) beachtet werden, welche in der Größenordnung von 0,08 bis 0,12 mm für die konturgebenden Flächen liegen.

Weiterführende Stichworte:
Erstarrungsschrumpfung