Vergüten

Nach DIN EN 10052 wird Vergüten als eine Wärmebehandlung zum Erzielen hoher Zähigkeit bei bestimmter Zugfestigkeit durch Härten und anschließendes Anlassen meist auf höhere Temperaturen (unter Ac1) definiert.

Die gewünschte hohe Zähigkeit wird erreicht durch die Ausscheidung feiner, möglichst gleichmäßig verteilter Karbide. Das Gefüge nach dem Anlassen ist umso feiner, je schroffer zuvor das Härten erfolgte.

Mit zunehmender Anlasstemperatur werden Zugfestigkeit, Streckgrenze und Härte herabgesetzt, während Dehnung, Einschnürung und Kerbschlagzähigkeit steigen.

Durch das Vergüten werden auch die mechanischen Eigenschaften bei höheren und tieferen Temperaturen (Warmstreckgrenze und Kerbschlagzähigkeit) verändert.

Beim Vergüten von Stahl wird der durch das Abschreckhärten entstandene Martensit bei der folgenden Anlassbehandlung in fein verteilte Karbide umgewandelt. Je nach der Art des Härtemittels (Wasser, Öl, Luft) spricht man von Wasservergüten, Ölvergüten oder Luftvergüten. An Stelle der normalen Abschreckhärtung von Stählen kann aber auch im Warmbad (Warmbadhärten) auf die Temperatur der Zwischenstufe abgekühlt und auf dieser Temperatur gehalten werden (s. Zwischenstufenvergüten).

Weiterführende Stichworte:
Aufhärtbarkeit
Härtbarkeit
Einhärtbarkeit
Gebrochenes Härten
Brennhärten
Einsatzhärten
Elektronenstrahlhärtung
Flammhärten
Induktionshärten
Laserhärtung
Nitrierhärten
Tauchhärten
Warmbadhärten