Werkszeugnis

Nach EN 10204 2.2 bestätigt das herstellende oder verarbeitende Werk mit Prüfergebnissen aus der laufenden betrieblichen Prüfung von Erzeugnissen aus dem gleichen Werkstoff und der gleichen Herstellungsart wie der Lieferung selbst (Serienfertigung), dass die Lieferung den Vereinbarungen bei der Bestellannahme (siehe Bestellung, Bestellung Checkliste) entspricht.

Es wird nur herausgegeben, wenn der Hersteller über keine eigene, von der Fertigungsabteilung unabhängige, Prüfabteilung verfügt. Ist dies jedoch der Fall, muss er anstelle des Werksprüfzeugnisses 2.2. ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 (früher Abnahmeprüfzeugnis 3.1B) herausgeben (s. Prüfbescheinigung).

Weiterführende Stichworte:
Abnahmebeauftragter
Werksbescheinigung

Literatur:
EN 1559-1:1997, Gießereiwesen, Technische Lieferbedingungen, Teil 1: Allgemeines
DIN EN 10204:2004, Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen