Abdeckkern

In die Form von außen (oben) eingelegter Sandkern, der den Formhohlraum nach oben abdeckt.

Als Abdeckkerne werden diejenigen Kerne bezeichnet, bei denen der Querschnitt der Lagerung größer als der eigentliche Kernquerschnitt ist (Bild 1). Diese Kerne überdecken deshalb den Formhohlraum. Ist diese Überdeckung bei einem Hängekern vorhanden, so ist auch er ein Abdeckkern.

Abdeckkerne können das Formoberteil ersetzen. Sie verhindern Bewegungen in vertikaler Richtung, wenn ein Formoberteil verwendet wird. Das Abdeckteil des Kernes wird dann zwischen ober- und Unterkasten geklemmt. So kann verhindert werden, dass der Auftrieb beim Gießen den Kern anhebt. Abdeckkerne können das Eingusssystem und Speisungssystem aufnehmen (s. a. Hängekern).

 

  • Bild 1: Einteilige Gießform mit Abdeckkern (nach R. Roller)