Aufkohlungstiefe

Nach DIN EN 10052 der Randabstand von der aufgekohlten Werkstückoberfläche, an dem der Kohlenstoffgehalt einen festgelegten Grenzwert erreicht, üblicherweise C = 0,35 %. Die Aufkohlungstiefe liegt typischerweise im Bereich um 1 mm, bei Tiefaufkohlung bis zu 2 mm. Erwünscht ist ein nicht zu steiler Abfall des C-Gehaltes vom Rand zur Mitte.

Faustformel: Eine Glühung für 4 h bei 930 °C ergibt eine Aufkohlungstiefe von ca. 1 mm.

Weiterführende Stichworte:
Aufkohlung
Aufkohlungsmittel
Einsatzhärten
Härteprüfung