Bearbeitungszugabe

Werkstoffzugabe am Rohgussstück, die bei der spanenden Bearbeitung abgetragen wird.

Man versteht hierunter jene Zuschläge, die an spanend zu bearbeitenden Flächen zur Beseitigung gießtechnisch bedingter Einschlüsse innerhalb der Gusshaut oder infolge der Wirkung von Oberflächenrauheit und Formungenauigkeiten sowie zur Überarbeitung fertigungsbedingter Maßabweichungen erforderlich sind. Die Bearbeitungszugaben sind genormt, beispielsweise in DIN ISO 8062 „Allgemeintoleranzen und Bearbeitungszugaben“ für GJL und GJS.

Die Norm beinhaltet 10 Grade für erforderliche Bearbeitungszugaben (A-K). Soweit nicht anders festgelegt, gilt die erforderliche Bearbeitungszugabe für das gesamte Rohgussstück, d. h. nur ein Wert ist für alle zu bearbeitenden Flachen festgelegt. Dieser Wert muss aus dem entsprechenden Maßbereich nach der größten Gesamtabmessung des fertig bearbeiteten Gussstückes nach der Endbearbeitung gewählt werden. Erforderliche Bearbeitungszugaben (nur informativ) für Maschinenformteile aus Gusseisen mit Lamellengrafit (EN-GJL) und Gusseisen mit Kugelgrafit (EN-GJS) sind die Klassen E-G vorgesehen. Generell sind bei Eisenguss Mindestbearbeitungszugaben von 2,5 mm technisch notwendig. Außerdem ist die Höhe des Aufmaßes ist vom Werkstoff, vom größten Nennmaß des Gussstückes sowie von der Art der Bearbeitung abhängig.