Der Käufer von Gussteilen hat gemäß EN 1559-1:1997 (Gießereiwesen: Technische Lieferbedingungen, Teil 1: Allgemeines) bereits bei seiner Anfrage an den Hersteller und bei der Bestellung eindeutige Angaben (siehe auch Bestellung Checkliste) zu machen, und zwar:
Verbindliche Informationen
Wahlfreie Informationen
Soweit anwendbar, müssen Anfrage und Bestellung weitere Anforderungen beinhalten, wie z. B.:
Anmerkung: Informationen zu Zeichnungen, Modellen und Werkzeugen
Der Käufer hat dem Hersteller die erforderlichen Zeichnungen des Rohgussstückes und/oder des fertig bearbeiteten Gussstückes zur Verfügung zu stellen. Die Identifikation der entsprechenden Zeichnungen ist in der Anfrage und Bestellung festzulegen (Anm.: Zeichnungen, Modelle und Werkzeuge, soweit nicht anders vereinbart und anwendbar müssen den internationalen oder nationalen Normen entsprechen). Sollten Änderungen an den vom Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen notwendig sein (aufgrund gießtechnischer Maßnahmen und Bedingungen), so sind diese zwischen dem Hersteller und dem Käufer zu vereinbaren.
Soweit anwendbar müssen die zu bearbeitenden Flächen, die geforderten Bearbeitungszugaben und die Aufnahmen (ISO 5449) für die Bearbeitung und für die Maßkontrolle in den Zeichnungen festgelegt sein.
Wenn der Käufer dem HerstellerModelle, Kokillen oder Werkzeuge zur Verfügung stellt, muss deren Kennzeichnung in der Bestellung festgelegt werden. Die Flächen der zu bearbeitenden Gussstücke sind eindeutig zu kennzeichnen und auf der Zeichnung anzugeben.
Der Gussstückhersteller muss überprüfen, ob das Modell brauchbar und vollständig ist.
Für Allgemeintoleranzen und Bearbeitungszugaben gilt ISO 8062, sofern nicht anders vereinbart. Der Gusstoleranzgrad und die Bearbeitungszugaben sind in der Zeichnung oder in der Bestellung festzulegen.
Anmerkung: Informationen über die Masse
Wenn es für die Masse der Gussstücke eine Toleranz gibt, ist zum Zeitpunkt zu vereinbaren, ob die Masse des Gussstückes der nach der Zeichnung errechneten oder der eines Erstmusters, dessen Maße innerhalb der Maßtoleranzen liegen, gleich sein muss.
Wird die Masse nach der Zeichnung berechnet, so muss jegliche Änderung der Form oder des Gießverfahrens und alle Bearbeitungszugaben in Betracht gezogen werden.
Literatur:
EN 1559-1:1997, Gießereiwesen, Technische Lieferbedingungen, Teil 1: Allgemeines
DIN EN 10204:2004, Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen