Druckbehälter

Druckbehälter sind geschlossene Behälter, deren Druck im Inneren über dem Umgebungsdruck liegt und haben stets eine umschließende Funktion. Die Aufgabe von Druckbehältern ist es:

  • eingeschlossene
  • Medien zu lagern Medienverluste zu vermeiden
  • den Zutritt von Fremdstoffen zu unterbinden
  • bestimmte Austauschvorgänge einzuleiten
  • gewünschte Reaktionsbedingungen einzustellen

Im Gegensatz zu Druckgasbehältern und Transportbehältern, ist der Betrieb von Druckbehälter einem bestimmten Aufstellungsort zugewiesen.

Druckbehälter können in Bezug auf die Funktion wie folgt eingeteilt werden:

  • Lagerbehälter für Gase (Flüssiggaslagerbehälter, verflüssigte tiefkalt gelagerte Gase)
  • Druckspeicherbehälter (Hydraulikspeicher einer Druckgießmaschine, s. Druckspeicher, Membranausdehnungsbehälter)
  • Druckluftbehälter
  • Silos mit Druckluftbeaufschlagung zur pneumatischen Förderung von körnigen Gütern bzw. für eine Formmaschine
  • Erhitzer in einer Thermalölanlage (z.B. in Temperiergeräten)
  • Abscheider, Sammler, Filter (Wasserabscheider)
  • Wärmeüberträger (Kondensatoren und Verflüssiger)
  • Verfahrenstechnische Behälter und Apparate
  • Beheizte oder gekühlte Druckbehälter als Bestandteil einer Anlage

Nach europäischen Recht des freien Warenverkehrs (unterscheidet man zwischen den "einfachen Druckbehältern" (Richtlinie 2009/105/EG) und den "Druckgeräten" (Druckgeräterichtlinie 97/23/EG).

Seit 2002 unterliegen Druckbehälter mit maximal zulässigen Betriebsdrücken über 0,5 bar (Überdruck) der EG-Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie). Druckbehälter werden gemäß der Druckgeräterichtlinie neben Rohrleitungen, Dampfkessel und druckhaltenden Ausrüstungsteilen als Druckgerät bezeichnet und müssen mit einer EG-Konformitätserklärung und einem CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden. In Abhängigkeit von dem Gefahrenpotential (Kriterien sind dabei der maximaler Betriebsdruck, das Volumen, gasförmiges oder flüssiges Fluid oder Medium, Fluidgruppe) werden Druckgeräte in die Kategorien I bis IV eingestuft.

Der Hersteller kann aus unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren (Baumuster, Qualitätssicherungssystem, Einzelprüfung) wählen, um den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie zu genügen. Der Druckbehälter erhält ein Herstellschild, auf dem die Herstellnummer sowie die zulässigen Betriebsdaten wie Druck, Temperatur, Volumen und das CE-Zeichen aufgeführt sind. Der Hersteller muss im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens eine Gefahrenanalyse erstellen sowie eine Betriebsanleitung erstellen mit Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung, zu Montage, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung und ggf. zur unsachgemäßen Verwendung.
Die Betriebsvorschriften von Druckbehältern müssen in einer Betriebssicherheitsverordnung enthalten sein.

Literatur:
Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
Wikipedia-Stichwort Druckbehälter