Einsatzhärten

Unter Einsatzhärten versteht man das Aufkohlen, Härten und Anlassen eines Werkstücks aus Stahl.

Einsatzhärten kommt immer dann zum Einsatz, wenn man bei einem Werkstück einen zähen Kern und gleichzeitig eine verschleißbeständige Oberfläche haben möchte. Hierzu wird das Werkstück (Einsatzstahl) im Randbereich aufgekohlt und anschließend abgeschreckt (gehärtet). Das Einsatzhärten erfolgt in der Regel bei Temperaturen zwischen 880 bis 980 °C. Dabei reichert man die Oberfläche des Bauteils durch Diffusion mit Kohlenstoff an.

Gängige Einsatzhärtetiefen liegen zwischen 0,1 und 2,5 mm (s. a. Einhärtbarkeit). Nach dem Härten wird das Bauteil angelassen. Das Anlassen ist erforderlich, um die im Bauteil entstandene Spannung zu mindern und die geforderte Gebrauchsfestigkeit einzustellen. Härten und Anlassen verleihen dem Bauteil eine hohe Oberflächenhärte und Festigkeit. Der Kern hingegen bleibt in einem zäh-festen Zustand.

Das Einsatzhärten erfolgt im Gasstrom oder im Salzbad. Beim Salzbad besteht die Möglichkeit der partiellen Härtung, ohne vorher bestimmte Bereiche des Werkstückes zu isolieren. Geeignete Werkstoffe sind Einsatzstähle (ca. 0,1 - 0,25 % Kohlenstoffgehalt). Typische Maschinenteile die einsatzgehärtet sind, bei denen also eine harte, verschleißfeste Oberfläche und ein zäher Kern erwünscht sind, sind Wellen, Lager, Lagerzapfen.

Weiterführende Stichworte:

Elektronenstrahlhärtung
Flammhärten
Härteprüfung
Induktionshärten
Salzbadofen
Tauchhärten
Warmbadhärten