Gerichtete Erstarrung

Die Herstellung dichter Gussteile gelingt nur dann, wenn im Gussstück der Erstarrungsfortschritt zum Speiser hin gerichtet ist, d. h. wenn die vom Speiser weiter entfernt liegenden Gussstückbereiche früher erstarren oder zu erstarren beginnen als die in Speisernähe befindlichen Gussstückpartien
(Bild 1).

Ein solches Gefälle im Erstarrungsfortschritt (Erstarrungszeitgefälle) darf an keiner Stelle des Gussstücks während der gesamten Erstarrungsperiode eine Umkehr erfahren. Liegt ein Erstarrungsfortschritt im obigen Sinne vor, spricht man von gerichteter Erstarrung. Zahlreiche Gussstücke zeigen bei gegebener Speiseranordnung keine ausreichend gerichtete Erstarrung. Falls besondere technologische oder konstruktive Vorkehrungen zu treffen sind, um einen die Speisung begünstigenden Erstarrungsfortschritt einzustellen, spricht man von gesteuerter oder gelenkter Erstarrung.

Nicht immer, vor allem bei verwickelten Gusskonstruktionen, lässt sich die Bedingung der gerichteten Erstarrung durch das Setzen von Speisern erfüllen. Zum Stand der Gießtechnik gehört deshalb seit langem der Einsatz von Kühlkokillen oder sogar das Eingießen von Kühlkörpern zur Erstarrungslenkung. Durch diesen gezielten Wärmeentzug werden folgend Vorteile erreicht:

  • Bild 1: Gerichtete Erstarrung (schematisch nach S. Engler)