Härtbarkeit

Die Fähigkeit eines Eisen-Kohlenstoffwerkstoffes eine möglichst hohe Härte anzunehmen, welche beispielsweise nach der Einhärtungstiefe (Einhärtbarkeit) oder Aufhärtbarkeit beurteilt wird.

Dies erreicht man mit Verfahren oder Kombinationen von Verfahren, bei denen die Bauteile nach dem Erwärmen auf Austenitisierungstemperatur (ca. 850 °C) anschließend in Wasser, Öl oder an Luft abgeschreckt werden. Dabei soll das austenitischeGefüge in Martensit umwandeln, so dass der Werkstoff eine höhere Härte und Festigkeit annimmt.

Maßgebend für die martensitische Umwandlung und die sich einstellende Härte ist eine Mindestabkühlgeschwindigkeit (kritische Abkühlgeschwindigkeit). Erhöhte Härtbarkeit bedeutet leichtere Martensitbildung (Erzielung einer bestimmten Einhärtungstiefe auch mit einem schwächeren Abschreckmittel) oder eine Zunahme der Einhärtungstiefe. Diese mit der Martensitbildung verbundene Härtbarkeit bezeichnet man bei Gusseisenwerkstoffen auch als martensitische Härtbarkeit im Gegensatz zur perlitischenHärtbarkeit.

Weiterführende Stichworte:
Härten
Härteskala
Härteprüfung