Tauchhärten

Dabei wird das zu härtende Gussteil durch Eintauchen in ein hocherhitztes Flüssigkeitsbad (Metall- oder Salzbad) kurzeitig oberflächennah erwärmt.

Die Badtemperatur muss dabei mindestens 150 bis 200 °C über der Ac3-Temperatur (siehe A1-A4) des zu härtenden Stahles liegen. Die Erwärmung muss derart rasch durchgeführt werden, dass der in der Oberfläche eintretende Wärmestrom größer ist als der durch Wärmeleitung in den Kern abgeführte Wärmestrom. Somit kommt es zu einem Wärmestau in der äußersten Randzone.

Das Tauchhärten findet immer dann als Verfahren zum Randschichtenhärten Verwendung, wenn Flammhärten und Induktionshärten oder sonstige Verfahren aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht nutzbar sind. Vorrangige Anwendung findet das Verfahren bei zylindrischen Teilen, die an der Mantel- oder Stirnfläche zu härten sind.

Weiterführende Stichworte:
Einsatzhärten
Elektronenstrahlhärtung
Härteprüfung
Laserhärtung
Salzbadofen
Warmbadhärten