Vormuster

Gussstück, welches in weitem Umfang mit dem Erstmuster übereinstimmt, aber nicht oder nur teilweise unter Verwendung der Einrichtungen und Verfahren der Serienproduktion hergestellt wurde.

Die Lieferung von Vormustern darf zwischen Käufer und Hersteller vereinbart werden. Falls Vormuster nur für eine Maßkontrolle verwendet werden, dabei aber die Werkstoffeigenschaften von den vereinbarten Werten abweichen dürfen, so ist dieser Umstand zwischen Hersteller und Käufer gesondert zu vereinbaren.

Im Falle der Überschreitung der vereinbarten Toleranzen beim Vormuster können neue Grenzwerte vereinbart werden, wenn der Käufer seine Genehmigung für solche Abweichungen erteilt. Es empfiehlt sich, die Annahmebedingungen vorweg vertraglich zu vereinbaren und zu dokumentieren.

Weiterführende Stichworte:
Abnahmeprüfzeugnis
Abnahmebeauftragter
Werkszeugnis
Ausfallmuster
Bemusterung
Erstmusterprüfung
Folgebemusterung

Literatur:
EN 1559-1, Gießereiwesen, technische Lieferbedingungen, Teil 1: Allgemeines