Abnahmeprüfzeugnis

In dieser Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204 wird die Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen spezifischer Prüfungen durch den Hersteller ausgestellt.

Das jetzige Abnahmeprüfzeugnis 3.1 entspricht dem früheren Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B. Damit müssen Prüfbescheinigungen durch den Hersteller oder durch den Hersteller und den unabhängigen Abnahmebeauftragten bestätigt werden

Die Prüfungen müssen an den gelieferten Erzeugnissen oder an Erzeugnissen der Prüfeinheit, von der die Lieferung ein Teil ist, durchgeführt worden sein. Die Prüfeinheit wird in der Produktnorm, in amtlichen Vorschriften und den dazugehörigen Technischen Regeln oder in der Bestellung festgelegt.

Die Abnahme durch den bisherigen amtlichen Abnehmer (früher 3.1.A) bzw. die freie Abnahme durch einen vom Besteller beauftragten Sachverständigen (früher 3.1.C) wird über das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 nach DIN EN 10204 abgedeckt (s. Prüfbescheinigung).

Weiterführende Stichworte:
Werkszeugnis

Literatur:
DIN EN 10204, Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen, Deutsche Fassung EN 10204:2004